Mountainbiken in Baden-Württemberg

Rechtslage

Die Landschaft in Baden-Württemberg mit Bergen und Hügeln bietet ideale Voraussetzungen für das Mountainbiken. Doch der Bike-Genuss ist eingeschränkt, denn in Baden-Württemberg gilt laut Landeswaldgesetz (LWaldG § 37) die „2-Meter-Regel“: Wege im Wald unter 2 m Breite sind Fußgängern vorbehalten – es sei denn, sie sind als MTB-Wege oder Trails gekennzeichnet.

Weitere Infos gibt es hier zu finden: MTB in BaWü (alpenverein-bw.de)

  • Wege im Wald unter 2 m Breite sind Fußgängern vorbehalten

  • Es sei denn, sie sind als MTB-Wege oder Trails gekennzeichnet

  • Nutzung aller Waldwege für verschiedene Erholungszwecke wie Spazierengehen, Wandern und Radfahren

  • Gegenseitiger Rücksichtnahme und Fairness

  • Der Wald ist ein geschütztes Erholungsgebiet