Mountainbiken in Baden-Württemberg
Rechtslage
Die Landschaft in Baden-Württemberg mit Bergen und Hügeln bietet ideale Voraussetzungen für das Mountainbiken. Doch der Bike-Genuss ist eingeschränkt, denn in Baden-Württemberg gilt laut Landeswaldgesetz (LWaldG § 37) die „2-Meter-Regel“: Wege im Wald unter 2 m Breite sind Fußgängern vorbehalten – es sei denn, sie sind als MTB-Wege oder Trails gekennzeichnet.
Weitere Infos gibt es hier zu finden: MTB in BaWü (alpenverein-bw.de)
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Wege im Wald unter 2 m Breite sind Fußgängern vorbehalten
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Es sei denn, sie sind als MTB-Wege oder Trails gekennzeichnet
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Nutzung aller Waldwege für verschiedene Erholungszwecke wie Spazierengehen, Wandern und Radfahren
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Gegenseitiger Rücksichtnahme und Fairness
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Der Wald ist ein geschütztes Erholungsgebiet