Puppentheater: Kasper und die gestohlene Kuckucksuhr
Veranstaltungsdetails
Das beliebte klassische Puppenspiel mit vielen bekannten Figuren. Unterhaltung für die ganze Familie und Kinder ab 4 Jahren.
Omas Geburtstag naht und Kasper hat sich eine ganz besondere Überraschung ausgedacht:
Von seinem ersparten Taschengeld hat er ihr eine echte Kuckucksuhr gekauft! Und die muss er natürlich sofort auch den Kindern zeigen! Leider aber hat es noch jemand auf die wunderschöne Uhr abgesehen: Räuber Rodewald! In einemgünstigen Moment stiehlt er das teuer erworbene Geschenk! Was nun? Kasper und Seppel übernehmen die heikle Aufgabe, dem Räuber das entwendete Geburtstagsgeschenk wieder abzunehmen. Doch mit noch einer Schwierigkeit müssen sich die beiden Freunde auseinandersetzen: im finsteren Wald wohnt nämlich der listige Zaubermeister Tagolf. Mit frechem Gelächter steigt der glitzernde, gefährliche Zauberer aus der Tiefe empor und trägt dem Räuber einen bösen Plan vor...Mehr wird noch nicht verraten, doch durch die Mithilfe der Kinder geht die Geschichte bestimmt gut aus!
Corona Hinweis:
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen in Innenräumen gilt die Test-/ Genesenen- / oder Impfnachweispflicht. Eine nicht-immunisierte Person, die weder gegen COVID-19 geimpft noch von COVID-19 genesen ist, hat einen auf sie ausgestellten negativen Testnachweis vorzulegen. Die zugrundeliegende Testung durch einen Antigen-Schnelltest darf maximal 24 Stunden zurückliegen. Diese 3G-Nachweise werden überprüft.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich 6 Jahren oder Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen (z.B. Hauptschule, Realschule, Gymnasium), Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen und asymptomatisch sind.
Der Nachweis erfolgt hier im Zweifel durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderreisepass, Schülerausweis oder Bestätigung der Schule.
Dies gilt unabhängig der Schul- und Ferienzeiten.
Die Maskenpflicht gilt in Innenräumen auch während der Veranstaltung. Kinder bis einschließlich fünf Jahren sind generell von der Maskenpflicht ausgenommen.
Den Anweisungen der Betreuenden ist Folge zu leisten. Die Erziehungsberechtigten werden im Vorfeld der Veranstaltungen über die einzuhaltenden Regeln informiert.
Einlass ab 15.45 Uhr.