Schneeschuhwanderung auf den Höhen zwischen der Bergwelt Todtnau und Todtmoos
Veranstaltungsdetails
Das Wandern mit Schneeschuhen erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Dabei ist die Lauftechnik auch nicht allzu sonderlich schwer. Wir treffen uns am Wanderparkplatz beim Hochkopfhaus. Hier bekommen wir eine fachkundige Einweisung in die Lauftechnik. Wer selbst keine Ausrüstung hat, der kann diese direkt vor Ort beim Tourguide vor Beginn ausleihen. Anschließend wandern wir unter Rücksicht auf Wildtiere und deren Ruhezonen durch verschneite Winterwälder mit tollen Aussichten rund um den Hochkopf. Bei klarer Sicht können wir sogar bis zu den Schweizer Alpen blicken.
Wichtige Teilnahmehinweise:
- Es wird eine normale Kondition/körperliche Verfassung vorausgesetzt
- Mindestalter 14 Jahre
- Bitte mitbringen: Wander- oder feste Winterstiefel, wetterangepasste Kleidung, evtl. Sonnenbrille und Lippenschutz, kleine Rucksackverpflegung
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Haftung und Verantwortung.
Strecke: ca. 3-4 Kilometer – Höhenmeter: 150 – Gehzeit: 2 Stunden
Treffpunkt: 12:45 Uhr, Wanderparkplatz Hochkopfhaus
Kostenbeitrag:
Teilnahme 10,00€
Verleih Schneeschuhe 10,00€
Verleih Wanderstöcke 5,00€
Rückkehr ca. 15:45 Uhr
Zum Schutz und der Gesundheit unserer Wanderführer und Teilnehmer bitten wir Sie, unsere Teilnahmebedingungen während der Corona-Pandemie zu beachten:
Teilnahmebedingungen während der Corona-Pandemie:
- Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!
- Eine Anmeldung ist erforderlich (auch online möglich)!
- Den Anweisungen des Wanderführers ist Folge zu leisten!
- Bitte nehmen Sie einen Mund-Nasenschutz für engere Weg-Passagen oder Linienbusfahrten mit!
- Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg enthält ein dreistufiges Warnsystem zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Derzeit gilt die Alarmstufe II!
- Basisstufe: Für Wanderung ausschließlich im Freien keine Beschränkung. Bei Wanderungen mit Besichtigung oder Einkehr gilt die 3G Regel (geimpft, genesen oder getestet). Der entsprechende Nachweis ist zu Beginn der Wanderung vorzuzeigen.
- Warnstufe: Für Wanderung ausschließlich im Freien gilt die 3G Regel (geimpft, genesen oder getestet). Bei Wanderungen mit Besichtigung oder Einkehr ist nur ein PCR-Test zulässig. Der entsprechende Nachweis ist zu Beginn der Wanderung vorzuzeigen.
- Alarmstufe I: Sowohl für Wanderungen im Freien, als auch für Wanderungen mit Besichtigungen greift die 2G Regel (geimpft oder genesen). Der entsprechende Nachweis ist zu Beginn der Wanderung vorzuzeigen.
- Alarmstufe II: Sowohl für Wanderungen im Freien, als auch für Wanderungen mit Besichtigungen greift die 2G+ Regel (geimpft oder genesen und ein zusätzlich negativer Coronatest). Der entsprechende Nachweis ist zu Beginn der Wanderung vorzuzeigen.
Die Nachweispflicht entfällt für Kinder bis einschließlich 7 Jahre und Schüler von Grund- und weiterführenden Schulen.
Bitte beachten Sie, das es wegen der Corona-Pandemie zu Änderungen/Absagen kommen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis.