Zum 01.01.2025
Änderung des Bundesmeldegesetzes
Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes wurden zum 01.01.2025 Änderungen im Bundesmeldegesetz vorgenommen. Die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. § 29-30 Bundesmeldegesetz (BMG) für deutsche Staatsangehörige ist hiermit entfallen.
Kommunale Satzungen zu Kur- und Tourismusabgaben (Kurtaxe-Satzungen) und das Beherbergungsstatistikgesetz (für Betriebe ab 10 Betten) gelten weiterhin, wodurch weiterhin das Ausfüllen eines Meldescheins notwendig ist.
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