Zum 01.01.2025

Änderung des Bundesmeldegesetzes

Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes wurden zum 01.01.2025 Änderungen im Bundesmeldegesetz vorgenommen.  Die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. § 29-30 Bundesmeldegesetz (BMG) für deutsche Staatsangehörige ist hiermit entfallen.

Kommunale Satzungen zu Kur- und Tourismusabgaben (Kurtaxe-Satzungen) und das Beherbergungsstatistikgesetz (für Betriebe ab 10 Betten) gelten weiterhin, wodurch weiterhin das Ausfüllen eines Meldescheins notwendig ist. 

Auf der Seite der Schwarzwald Tourismus GmbH finden Sie alle Informationen und FAQ’s:

Meldepflicht | Schwarzwald Tourismus GmbH

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