Für mehr Schutz am Arbeitsplatz
Hinweisgebermeldestelle
Wir, die Hochschwarzwald Tourismus GmbH, setzen uns in unseren gemeinsamen Werten und Überzeugungen für ein rechtskonformes und ethisch einwandfreies Handeln ein. Es gilt die Gesetze innerhalb unserer Unternehmensgruppe einzuhalten. Darüber hinaus werden hinweisgebende Personen durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien wie zum Beispiel Kündigung, Gehaltsänderung oder auch Aufgabenverlagerung geschützt.
Die Hinweisgebermeldestelle steht grundsätzlich jedem offen, der Hinweise abgeben möchte. Insbesondere können sich an die Hinweisgeberstelle wenden:
- Mitarbeiter:innen der Hochschwarzwald Tourismus GmbH
- Ehemalige Mitarbeiter:innen
- Kund:innen, Geschäftspartner:innen und Lieferant:innen der Hochschwarzwald Tourismus GmbH
- Privatpersonen
Durch die Einrichtung dieser Hinweisgebermeldestelle erfüllen wir unsere gesetzliche Verpflichtung gemäß § 12 des Hinweisgeberschutzgesetzes. Ihre Mitwirkung ist ein wertvoller Beitrag zu einem integren und verantwortungsbewussten Handeln innerhalb unserer Organisation.
Hinweis einreichen
Die Hinweisgebermeldestelle wird durch externe Vertrauensanwältinnen, Rechtsanwältin Claudia Vogel und Rechtsanwältin Dr. Stefanie Heinrich betrieben, www.vogel-heinrich.eu.
Was bei der Abgabe eines Hinweises zu beachten ist, wie ein Hinweis abgeben wird und wie das Verfahren der Bearbeitung eines Hinweises durch unsere Vertrauensanwältinnen abläuft finden Sie auf folgender Homepage: vogel-heinrich.eu/fuer-hinweisgeber.
Unsere Unternehmenskachel finden Sie hier: vogel-heinrich.eu/unsere-vertragspartner.
Hinweisgebende Personen, können grundsätzlich wählen, ob sie sich an die interne Meldestelle oder an eine externe Meldestelle wenden möchten. Weitere Informationen zu den externen Meldestellen und deren Zuständigkeiten finden Sie hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html