Stand: 02.01.2024

AGB zum Gastgebermarketing

Vertragsbedingungen über die Vermarktung von Unterkunftsangeboten der Hochschwarzwald Tourismus GmbH (HTG)

1. Gegenstand des Vertrages, Stellung der HTG, Inkrafttreten des Vertrages 
 

Gegenstand des Vertrages ist die Vermarktung inlandstouristischer Angebote, insbesondere von Unterkunftsangeboten einschließlich etwaiger Verpflegungsleistungen und touristischer Leistungen durch die Hochschwarzwald Tourismus GmbH (HTG) über ein Internet-Reservierungs-System, nachfolgend „IRS“ genannt. HTG ist frei in der Entscheidung, welche Angebote zur Vermittlung in das System eingestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme bestimmter Leistungen besteht nicht. 
Die Darstellung erfolgt auf der Webseite www.hochschwarzwald.de und deren Unterseiten. Hinsichtlich der Internetauftritte der HTG ist diese ausschließlich Herausgeberin und verantwortlicher Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes. HTG ist im Buchungsfalle bzgl. der Unterkunfts- und sonstigen Angebote nicht Reiseveranstalter bzw. Vertragspartner des Gastes, sondern lediglich Vermittler und Handelsvertreter des Gastgebers, soweit die Leistungen über das IRS vermittelt werden. 
Der Vertrag tritt mit der Bereitstellung des Systems, frühestens am Tage der Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

2. Teilnahmevoraussetzungen, Rechte und Pflichten, Nutzungs- und Urheberrechte

An der Onlinevermarktung durch die HTG über das Reservierungssystem können lediglich Gastgeber aus Kommunen, welche von der HTG betreut werden teilnehmen. 
Die Darstellung der Angebote erfolgt auf der Grundlage der eingestellten Stammdaten des Gastgebers, die dieser der HTG benennt und die von der HTG im IRS erfasst werden. Allein der Gastgeber ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen für seine jeweilige Tätigkeit und die jeweilige Angebotsform verantwortlich (Markenrechte, Urheberrechte, Bildrechte, Preisangabenverordnung etc.). Änderungen der Stammdaten auf Wunsch des Gastgebers haben in Textform zu erfolgen. 
Die anschließende Pflege der Daten einschließlich der Preise, Konditionen und Verfügbarkeiten obliegt dem Gastgeber. Der Gastgeber ist verpflichtet vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über seinen Betrieb und seine Leistungen zu machen, insbesondere im Rahmen der Stammdatenerfassung. Im Falle einer wiederholten Nicht- oder Falschpflege und daraus resultierenden schriftlichen Abmahnung durch die HTG, ist die HTG berechtigt, den Gastgeber zu deaktivieren. Darüber hinaus ist die HTG bei wiederholten Verstößen berechtigt, eine außerordentliche Kündigung des Vertrages auszusprechen. Dem Gastgeber wird ein Login im IRS zur Selbstpflege zur Verfügung gestellt. 
Alle Urheber- und kennzeichenrechte, die im Zusammenhang mit dem Internetauftritt der HTG bestehen oder entstehen, liegen bei der HTG. Der Gastgeber ist auf Grund dieses Vertrages nicht zur Nutzung von Texten, Bildern, Logos, Tabellen und Geschäftsbedingungen (hier insbesondere Gastaufnahmebedingungen) oder sonstigen schutzfähigen Inhalten des Internetauftritts außerhalb des Internetauftritts der HTG (insbesondere in gedruckten Hausprospekten und eigenen Internetauftritten) durch den Gastgeber berechtigt. Dies gilt nicht, soweit diesbezüglich eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen dem Gastgeber und der HTG abgeschlossen wurde. Der Gastgeber ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung der HTG ganz oder auszugsweise Druckstücke seiner Darstellung im System der HTG anzufertigen, anfertigen zu lassen und/oder zu verwenden. 
Der Gastgeber hat die selbstständige Verpflichtung, zu überprüfen, ob ihm die für seine Angebote erforderlichen Nutzungsrechte an angelieferten Texten, Bildern, Logos und anderen schutzfähigen Bestandteilen seiner Eintragung/seines Angebots zustehen. Er hat diesbezüglich selbst zu prüfen und sicherzustellen, dass er über die Nutzungsrechte für alle Angebots- und Tätigkeitsformen verfügt. Er hat die HTG von entsprechenden Ansprüchen Dritter freizustellen. 
Der Gastgeber verpflichtet sich, in das System der HTG keine Links auf dritte Webseiten (Drittseiten) aufzunehmen, ohne dass die vorherige schriftliche Zustimmung durch E-Mail der HTG für die Aufnahme des konkreten Links vorliegt. 
Der Gastgeber gestattet der HTG für die Dauer der Laufzeit dieser Vereinbarung die Nutzung der Bilder, Texte und sonstigen Inhalte der jeweiligen Darstellung des Gastgebers im System für Werbemaßnahmen der HTG. Diese Zustimmung gilt für Verwendung in Internetauftritten, auf digitalen Datenträgern, in Printmedien und in Videos der HTG. Es umfasst auch ein entsprechendes 
Bearbeitungsrecht und das Recht zur Weitergabe, an Inlandstourismusstellen und an Plattformen. Die Weitergabe an sonstige Dritte, insbesondere Journalisten und Medien bedarf der Zustimmung im Einzelfall. Es obliegt dem Gastgeber, sicherzustellen, dass sein eigenes Nutzungsrecht das Recht umfasst, der HTG die Nutzung im vorstehend vereinbarten Umfang zu gestatten. Er stellt die HTG von eventuellen Ansprüchen berechtigter Urheber und Nutzungsberechtigter frei. Die HTG wird, entsprechend der ihr vom Gastgeber übermittelten Angaben, bei eigener Verwendung die Kennzeichnung des Gastgebers bzw. seines Betriebes oder Unterkunftsstätte, sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen des Nutzungs- und Urheberrechts vornehmen und im Falle der Weitergabe diese nur mit den entsprechenden Angaben weitergeben.

3. Kosten

Die jährlichen Kosten für den Eintrag in das Online-Gastgeberverzeichnis belaufen sich auf die nachfolgend aufgeführten Kostenpositionen, welche durch den Gastgeber im Vertragsformular ausgewählt werden. Bei einem unterjährigen Vertragsabschluss werden die Beiträge anteilig durch HTG dem Gastgeber in Rechnung gestellt. 
 

Basispaket: 
Kat A: 199,00 € bis 5 Wohneinheiten (Ferienwohnungen/Zimmer/Stellplätze) 
Kat B: 379,00 € ab 6 Wohneinheiten (Ferienwohnungen/Zimmer/Stellplätze) 
Das Basis-Paket ist Voraussetzung für den Vertragsabschluss und enthält folgende Leistungen: 


• Ausspielung über die Unterkunftssuche auf hochschwarzwald.de 
• Ausspielung über die jeweilige Ortsseite auf hochschwarzwald.de 
• Weitere Ausspielungen nach Zertifizierung (familienfreundlich, wanderbares Deutschland, Bett&Bike, TourCert, Wellness-Stars, Behindertengerecht nach DIN, Card-Gastgeber) auf hochschwarzwald.de 
• Einbindung der TrustYou Bewertung 
• Ganzjährige Google Search Ad für alle Unterkunftsarten 

Premiumpaket 
Preis: + 99 € 

Das Premium-Paket enthält folgende Leistungen: 
- 2 Themen-Platzierungen nach Wahl auf SEO-relevanten Seiten unter hochschwarzwald.de als „Gastgeber-Tipp“: 

Planen und Buchen

Unterkünfte

Pensionen und Gästehäuser  

Ferienwohnungen & Ferienhäuser  

Camping im Schwarzwald

Bauernhof-Urlaub

Hotels & Gasthöfe

Wellnesshotels 

5 und 4-Sterne-Hotels

Hotels mit Schwimmbad

Außergewöhnlich übernachten

Urlaub in der Region

Familien-Urlaub

Urlaub mit Hund

Winter-Urlaub 

Nachhaltiger Urlaub

Erleben

Wellness

Premium Wandern

Radfahren  

Mountainbiken

Kulinarik

Mehrgenerationenurlaub

Pro Themen-Platzierung sind folgende Media-Leistungen integriert: 
• 1x jährlich Social-Media Beitrag (sponsored & organisch) 
• 1x jährlich Newsletter-Beitrag oder/ Themen-Mailing (65.000 Abonnenten) 
 

Mitglieder eines Vermietervereins (Hochschwarzwälder Hotelier- und Wirteverein e.v., Tourismusverein der Vermieter von Ferienwohnungen und Gästezimmern im Hochschwarzwald e.V. (TFG) ) erhalten einen jährlichen Rabatt von 20 €. Der Nachweis der Mitgliedschaft muss durch den Gastgeber auf Nachfrage durch die HTG vorgelegt werden. Der Rabatt wird nur gewährt, wenn zur Vertragsunterzeichnung eine Vereinsmitgliedschaft besteht.

4. Online-Buchbarkeit (bei entsprechender Auswahl im Vertragsformular)

Zusätzlich zur reinen Darstellung auf Anfrage besteht die Möglichkeit zur Vermittlung von Unterkunftsangeboten direkt über die Webseite der HTG und deren Unterseiten (Onlinebuchbarkeit). Der Support für die Online-Gastgeber erfolgt über die HTG oder einen beauftragten Drittanbieter. Ebenfalls kann ein Vertriebsnetzwerk des Drittanbieters zu dessen Konditionen mitgenutzt werden. 
Bei sämtlichen Buchungen über das System ist die HTG ausschließlich als Vermittlerin tätig und demnach nicht Vertragspartner des Gastgebers bezüglich der gebuchten Leistung. Die HTG haftet insbesondere nicht für die Erfüllung des Vertrages durch den Gast/Auftraggeber, insbesondere nicht für die Zahlung, ausgenommen dass ein Zahlungsausfall ursächlich durch fehlerhafte Eingaben in das System und/oder die fehlerhafte Aufnahme von Kundendaten oder Leistungsdaten verursacht wurde. 
 

4.1 Provision 
Die Provision für die Vermittlungen über die Webseite der HTG beträgt 10 %. Die Provision berechnet sich auf den Bruttogesamtpreis der vermittelten Leistungen (z.B. Unterkunft, Verpflegung und sonstige Leistungen, exklusive Kurtaxe). Der Unterkunftsbetrieb erhält monatlich über die HTG bzw. ein beauftragten Drittanbieter eine detaillierte Provisionsrechnung über alle vermittelten Leistungen. 
 

4.2 Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen 
Es gelten die Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen der Hochschwarzwald Tourismus GmbH in der jeweils aktuellen Fassung (www.hochschwarzwal.de/gastaufnahmebedingungen). Der Gastgeber ist berechtigt abweichende Stornobedingungen zu Gunsten des Gastes anzugeben. Die gesetzlichen Vorgaben an die abweichenden Stornobedingungen müssen durch den Gastgeber erfüllt sein. Dem Gastgeber ist es unbenommen, bei Buchungen, die nicht über das System erfolgen, mit dem Gast abweichende Vereinbarungen zu treffen und eigene oder andere Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. 
 

4.3. Preise 
Die vom Gastgeber angegebenen Preise für Übernachtungen sind Brutto-Endpreise und umfassen die vom Gastgeber an die HTG zu entrichtender Provision und, vor allem bei Ferienwohnungen betreffend, alle weiteren Preisbestandteile die durch den Gast verpflichtend zu zahlen sind (z.B. die jeweils gültige Umsatzsteuer, Verpflegung, Endreinigung, Kosten für Bettwäsche, Strom, Wasser, Heizmittel etc.). Gesondert ausgewiesen werden darf daher nur die Kurtaxe. Energiekosten dürfen nur berechnet werden, wenn eine eigene Messeinrichtung für die Wohneinheit vorhanden ist und im Eintrag ausdrücklich auf die Verpflichtung zur Bezahlung zusätzlicher Energiekosten hingewiesen wird. Die Vorgaben der Preisangabenverordnung und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind vom Gastgeber einzuhalten. 

5. Eigentümerwechsel

Findet ein Eigentümer- oder Pächterwechsel statt, hat der Gastgeber diese Änderung der HTG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 
Bei Eigentümer- oder Pächterwechsel hat der ehemalige Eigentümer oder Pächter vertraglich sicherzustellen, dass der neue Eigentümer oder Pächter sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung übernimmt oder unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist die Vereinbarung kündigt. Andernfalls haftet derjenige Eigentümer oder Pächter, mit dem diese Vereinbarung abgeschlossen wurde. 
Bei der Vermittlung von Unterkünften des Gastgebers haftet der bisherige Eigentümer/Pächter der HTG gegenüber für die Erfüllung der Verpflichtungen aus bestehenden Buchungen. Er hat die HTG von etwaigen Schadensersatzansprüchen der Gäste ihr gegenüber wegen Nichterbringung der gebuchten Leistungen freizustellen.

6. Buchungsabwicklung

Die HTG tritt gegenüber dem Gast als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Gastgebers auf. Die HTG ist gegenüber dem Gastgeber zur Einhaltung bestimmter Formvorschriften im Rahmen der Vermittlungstätigkeit nicht verpflichtet. Dem Gastgeber ist bekannt, dass beim Vertragsabschluss mit dem Gast in den verschiedenen Vertriebsformen Probleme des Nachweises eines rechtswirksamen Vertragsabschlusses, z. B. bei elektronischen Erklärungen mit der Authentizität (Zuordnung einer rechtlichen Erklärung zu einer bestimmten Person), bei schriftlicher Abwicklung des Zugangsnachweises (z.B. der Buchungsbestätigung), bei telefonischen Buchungen des Nachweises verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen, auftauchen können. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die HTG in diesen Fällen für entstehende Ausfälle des Gastgebers nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Buchungsabwicklung haftet.

7. Abrechnungsverfahren

Die Abrechnung erfolgt frühestens 1 Monat vor vertraglicher Leistungserbringung durch die HTG über das SEPA-Lastschriftverfahren.

8. Vertragsdauer, Kündigung

Der Vertrag wird immer für das Geschäftsjahr vom 01.01. – 31.12. geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, sofern dieser nicht bis 4 Wochen vor Vertragsende vom Gastgeber oder der HTG gekündigt wird. Bei unterjährig abgeschlossenen Verträgen gilt die Vertragslaufzeit ebenfalls bis 31.12. und verlängert sich automatisch um 1 Jahr. 
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem rund bleibt für beide Seiten unberührt. Betriebsveränderungen Eigentümer- oder Pächterwechsel berechtigen den Gastgeber nicht zur außerordentlichen Kündigung. 
Die HTG kann die Vereinbarung im Wege der außerordentlichen Kündigung befristet oder fristlos kündigen, wenn der Gastgeber in einem Maße gegen die Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen verstößt, die, unter Berücksichtigung der Interessen der HTG und/oder der Gäste, eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht. Kündigungsgründe können insbesondere sein:
a) Antrag auf Eröffnung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens 
a) erhebliche Leistungsmängel 
b) unrichtige oder unvollständige Angaben im Rahmen der Stammdatenerfassung 
c) wiederholte oder erhebliche Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen 
d) die Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Bildrechten oder anderen gewerblichen Schutzrechten der HTG oder von Dritten 
e) Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder die Preisangabenverordnung 
f) Konzessionsverlust 
g) Handlungen oder Unterlassungen des Gastgebers, die objektiv geeignet sind, das Ansehen und die Interessen der HTG oder der diese tragenden öffentlich-rechtlichen Mitglieder zu schädigen. 
Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung durch elektronische Textform (z.B. E-Mail) ist ausgeschlossen. 
 

Eine außerordentliche Kündigung setzt eine vorherige Abmahnung des Gastgebers durch die HTG mit angemessener Fristsetzung zur Behebung von Mängeln, Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten oder sonstiger Maßnahmen, die den Kündigungsgrund beseitigen können, voraus. Dies gilt nicht, wenn der Verstoß objektiv so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Kündigung der HTG ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt ist. 
Anstelle einer Kündigung kann die HTG bei Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsgrundes den Gastgeber bezüglich des Erscheinens seines Eintrages oder seiner Anzeige sowie die Online-Buchbarkeit in den Internetauftritten vorübergehend sperren. Für die Dauer einer berechtigten Sperrung bleibt der Gastgeber zur Bezahlung vereinbarter Entgelte verpflichtet. 
Durch das Recht zur Sperrung des System-Zugangs des Leistungsträgers nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen bleibt das Recht der HTG zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen unberührt. 
Die Vornahme einer Sperrung oder der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung schließt weitergehende Ansprüche der HTG, insbesondere Schadensersatzansprüche, nicht aus.

9. Geheimhaltung, Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und weder für eigene Zwecke außerhalb dieses Vertrages zu verwerten noch Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt während der Dauer dieses Vertragsverhältnisses und nach dessen Beendigung. Die Parteien werden diese Geheimhaltungspflicht auch ihren Mitarbeitern und andern Beauftragten auferlegen. 
Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere, soweit es die Erfassung und Speicherung der Daten von Gästen betrifft.

10. Sonstige Bestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst. 
Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, bzw. dieser Vereinbarung insgesamt nicht berührt. Sollten diese Vertragsbedingungen oder andere Bestandteile der Vereinbarung in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so verpflichten sich die Vereinbarungsparteien, anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Bestimmung zu setzen, die dem sonstigen Inhalt der Vereinbarung entspricht.